Östrogen ist ein körpereigenes Hormon und steuert wichtige Vorgänge im weiblichen Körper. Rund um die Wechseljahre lässt die körpereigene Östrogenproduktion nach, was sich zum Beispiel durch Hitzewallungen oder Schweißausbrüche bemerkbar machen kann. Ob ein Östrogenmangel vorliegt und ob eine Hormonersatztherapie (HRT) medizinisch vertretbar ist, klärt die ärztliche Beurteilung.
Grundlage sind Ihr Anamnesebogen, Ihre Laborwerte sowie Ihre Symptome und Ihr Befinden, also das Gesamtbild und nicht ein einzelner Messwert. Eine Zusage für eine Therapie, eine Verordnung oder ein bestimmtes Arzneimittel besteht nicht.
Beschwerden, die eine gynäkologische Untersuchung erfordern, können hier nicht behandelt werden und sollten persönlich ärztlich abgeklärt werden.
Neu bei Doctrinus?
Wählen Sie Erstbeurteilung. Approbierte Ärztinnen und Ärzte beurteilen erstmalig, ob eine Behandlung medizinisch vertretbar ist. Vor einer Erstverordnung sind ein Labortest und eine Arztsprechstunde erforderlich.
Bereits Doctrinus-Patientin?
Wählen Sie Folgeverordnung, um Ihre bestehende Therapie mit Ihrer bisherigen Medikation fortzuführen. Voraussetzung sind eine bereits ärztlich gestellte Diagnose und eine erfolgte Erstverordnung.
Nicht enthalten:
Labortest, Arztgespräch und Medikamente (Bezug über die Apotheke Ihrer Wahl) sowie deren Kosten.
1. Hinweis: Für die Ausstellung des 1. und 2. Rezeptes benötigen wir alle 6 Blutwerte aus dem Gesundheitsprofil 6. Diese dürfen nicht älter als 6 Wochen sein. Hier klicken.
2. Hinweis: Jede Neupatientin muss vor der Erstverordnung eine einmalige Arztsprechstunde wahrnehmen. Hier klicken.
¹ Paketpreis aus Plattform- und ärztlicher Leistung. Die ärztliche Leistung wird nach der GOÄ abgerechnet (Höhe nach § 5 GOÄ, Ausweis auf der ärztlichen Rechnung nach der Behandlung); ärztlicher Anteil und Plattformanteil werden getrennt ausgewiesen, Einzelheiten in den AGB.
Eine Östrogen-Ersatztherapie darf ausschließlich unter ärztlicher Aufsicht erfolgen.