Testosteron ist ein körpereigenes Hormon. Es ist an Sexualfunktion und Libido, Antrieb, Muskelmasse und Belastbarkeit beteiligt. Ob ein Testosteronmangel (Hypogonadismus) vorliegt und ob eine Testosteronersatztherapie (TRT) medizinisch vertretbar ist, klärt die ärztliche Beurteilung.
Grundlage sind Ihr Anamnesebogen, Ihre Laborwerte sowie Ihre Symptome und Ihr Befinden, also das Gesamtbild und nicht ein einzelner Messwert. Eine Zusage für eine Therapie, eine Verordnung oder ein bestimmtes Arzneimittel besteht nicht.
Neu bei Doctrinus?
Wählen Sie Erstbeurteilung. Approbierte Ärztinnen und Ärzte beurteilen erstmalig, ob eine Behandlung medizinisch vertretbar ist. Vor einer Erstverordnung sind ein Labortest und eine Arztsprechstunde erforderlich.
Bereits Doctrinus-Patient?
Wählen Sie Folgeverordnung, um Ihre bestehende Therapie mit Ihrer bisherigen Medikation fortzuführen. Voraussetzung sind eine bereits ärztlich gestellte Diagnose und eine erfolgte Erstverordnung.
Nicht enthalten:
Labortest, Arztgespräch und Medikamente (Bezug über die Apotheke Ihrer Wahl) sowie deren Kosten.
Aufklärungsbogen zur Therapie
1. Hinweis: Für die Ausstellung des 1. und 2. Rezeptes benötigen wir alle 6 Blutwerte aus dem Gesundheitsprofil 6. Diese dürfen nicht älter als 6 Wochen sein. Hier klicken.
2. Hinweis: Jeder Neupatient muss vor der Erstverordnung eine einmalige Arztsprechstunde wahrnehmen. Hier klicken.
¹ Paketpreis aus Plattform- und ärztlicher Leistung. Die ärztliche Leistung wird nach der GOÄ abgerechnet (Höhe nach § 5 GOÄ, Ausweis auf der ärztlichen Rechnung nach der Behandlung); ärztlicher Anteil und Plattformanteil werden getrennt ausgewiesen, Einzelheiten in den AGB.
Eine Testosteronersatztherapie darf ausschließlich unter ärztlicher Aufsicht erfolgen.