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Erhöhte Blutzuckerwerte verursachen oft lange keine Beschwerden. Mögliche Anzeichen sind vermehrter Durst, häufiges Wasserlassen, Müdigkeit oder Konzentrationsschwäche. Blutzucker, HbA1c und Insulinresistenz gehören zu den zentralen Parametern der metabolischen Gesundheit und für die Früherkennung eines Typ-2-Diabetes. Ob in Ihrem Fall eine Behandlung medizinisch vertretbar ist, klärt die ärztliche Beurteilung.

Grundlage sind Ihr Anamnesebogen, Ihre Laborwerte sowie Ihre Symptome und Ihr Befinden, also das Gesamtbild und nicht ein einzelner Messwert. Eine Zusage für eine Therapie, eine Verordnung oder ein bestimmtes Arzneimittel besteht nicht.

Diese Leistung ersetzt keine persönliche Untersuchung bei Komplikationen oder Warnzeichen (z. B. Kontrolle von Füßen, Augen, Nieren oder Herz-Kreislauf). Solche Fälle sollten persönlich ärztlich abgeklärt werden.

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Wählen Sie Erstbeurteilung. Approbierte Ärztinnen und Ärzte beurteilen erstmalig, ob eine Behandlung medizinisch vertretbar ist. Vor einer Erstverordnung sind ein Labortest und eine Arztsprechstunde erforderlich.

Bereits Doctrinus-Patient?
Wählen Sie Folgeverordnung, um Ihre bestehende Behandlung mit Ihrer bisherigen Medikation fortzuführen. Voraussetzung sind eine bereits ärztlich gestellte Diagnose und eine erfolgte Erstverordnung.

Nicht enthalten:
Labortest, Arztgespräch und Medikamente (Bezug über die Apotheke Ihrer Wahl) sowie deren Kosten.

1. Hinweis: Für die Ausstellung des 1. und 2. Rezeptes benötigen wir alle 6 Blutwerte aus dem Gesundheitsprofil 6. Diese dürfen nicht älter als 6 Wochen sein. Hier klicken.

2. Hinweis: Jeder Neupatient muss vor der Erstverordnung eine einmalige Arztsprechstunde wahrnehmen. Hier klicken.

¹ Paketpreis aus Plattform- und ärztlicher Leistung. Die ärztliche Leistung wird nach der GOÄ abgerechnet (Höhe nach § 5 GOÄ, Ausweis auf der ärztlichen Rechnung nach der Behandlung); ärztlicher Anteil und Plattformanteil werden getrennt ausgewiesen, Einzelheiten in den AGB.

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Jeder Neupatient muss vor der Erstverordnung eine Arztsprechstunde wahrnehmen.

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Eine medikamentöse Behandlung darf ausschließlich nach ärztlicher Verordnung und unter ärztlicher Aufsicht erfolgen.