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Geheimratsecken, schütteres Deckhaar, dünner werdendes oder weniger werdendes Haar, auch Lücken im Bartwuchs: Haarausfall hat verschiedene Ursachen, häufig spielt das Hormon DHT eine Rolle. Ob in Ihrem Fall eine Behandlung medizinisch vertretbar ist, klärt die ärztliche Beurteilung.

Grundlage sind Ihr Anamnesebogen, Ihre Angaben sowie Ihre Symptome und Ihr Befinden. Eine Zusage für eine Therapie, eine Verordnung oder ein bestimmtes Arzneimittel besteht nicht.

Plötzlicher, kreisrunder, narbiger oder unklarer Haarausfall kann eine persönliche ärztliche Untersuchung erfordern und sollte vor Ort abgeklärt werden.

Neu bei Doctrinus?
Wählen Sie Erstbeurteilung. Approbierte Ärztinnen und Ärzte beurteilen erstmalig, ob eine Behandlung medizinisch vertretbar ist. Vor einer Erstverordnung sind ein Labortest und eine Arztsprechstunde erforderlich.

Bereits Doctrinus-Patient?
Wählen Sie Folgeverordnung, um Ihre bestehende Therapie mit Ihrer bisherigen Medikation fortzuführen. Voraussetzung sind eine bereits ärztlich gestellte Diagnose und eine erfolgte Erstverordnung.

Nicht enthalten:
Labortest, Arztgespräch und Medikamente (Bezug über die Apotheke Ihrer Wahl) sowie deren Kosten.

Hinweis: Jeder Neupatient muss vor der Erstverordnung eine einmalige Arztsprechstunde wahrnehmen. Hier klicken.

¹ Paketpreis aus Plattform- und ärztlicher Leistung. Die ärztliche Leistung wird nach der GOÄ abgerechnet (Höhe nach § 5 GOÄ, Ausweis auf der ärztlichen Rechnung nach der Behandlung); ärztlicher Anteil und Plattformanteil werden getrennt ausgewiesen, Einzelheiten in den AGB.

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Jeder Neupatient muss vor der Erstverordnung eine Arztsprechstunde wahrnehmen.

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Eine medikamentöse Behandlung darf ausschließlich nach ärztlicher Verordnung und unter ärztlicher Aufsicht erfolgen.