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Über 20.000 Patienten deutschlandweit

Diese Leistung richtet sich ausschließlich an Patientinnen und Patienten, die bereits ärztlich auf eine Therapie eingestellt sind und eine Folgeverordnung ihrer bestehenden Medikation wünschen. Eine Ersteinstellung oder Therapieeinleitung erfolgt über diese Leistung nicht.

Die ärztliche Prüfung Ihrer Anfrage erfolgt individuell durch approbierte Ärztinnen und Ärzte. Sofern nach ärztlicher Einschätzung medizinisch vertretbar, kann Ihre bestehende Therapie als Folgeverordnung fortgeführt werden.

Es besteht keine Zusage einer Verordnung oder eines bestimmten Arzneimittels.

Labortest und Arztgespräch sind nicht Teil dieser Leistung und müssen separat ausgewählt und bestellt bzw. vereinbart werden.

Die Kosten für etwaige verschriebene Medikamente sind nicht in der Vergütung enthalten und werden von Ihnen direkt bei der Apotheke Ihrer Wahl getragen.

Die ärztliche Leistung wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Die Höhe richtet sich nach Art und Umfang der konkret erbrachten ärztlichen Leistung innerhalb des Gebührenrahmens nach § 5 GOÄ. Der angegebene Betrag ist der Mindestbetrag für die Bearbeitung Ihrer Anfrage.

Die im Rahmen der telemedizinischen Leistung erhobene Vergütung umfasst insbesondere die individuelle ärztliche Prüfung Ihrer Anfrage sowie die medizinische Beratung und Beurteilung durch approbierte Ärztinnen und Ärzte. Die Leistung ist gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit.

 

Hinweis: Für die Folgeverordnung benötigen wir alle 6 Blutwerte aus dem Gesundheitsprofil 6. Diese dürfen nicht älter als 6 Wochen sein. Hier klicken.

 

Wirkstoffe aus dieser Kategorie können nicht gleichzeitig verschrieben werden.

Bisherige Medikation (Folgeverordnung)
Jeder Neupatient muss vor der Erstverordnung eine Arztsprechstunde wahrnehmen.

24 Stunden Bearbeitungszeit

Ihre Rezeptanfrage wird innerhalb von 24 Stunden von unseren Ärzten bearbeitet.

100% online & diskret

Der gesamte Ablauf von der Anfrage bis zur Lieferung erfolgt online & diskret.

100% Geld-zurück-Garantie

Ab Ablehnung der Rezeptanfrage erhalten Sie sofort Ihr Geld zurück.

Kostenloser 24/7 Support

Bei Fragen oder Anliegen hilft Ihnen unser Supportteam jederzeit weiter.

Eine medikamentöse Behandlung darf ausschließlich nach ärztlicher Verordnung und unter ärztlicher Aufsicht erfolgen.

Versorgung & Kostenhinweis

Mit diesem Privatrezept sind Sie für 3 Monate versorgt. Die Kosten für das Medikament sind nicht im Preis enthalten und müssen von Ihnen in der Apotheke Ihrer Wahl bezahlt werden.

Abrechnung nach § 2 GOÄ

Die Abrechnung dieser Leistung erfolgt auf Grundlage einer individuellen Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ. Eine Berechnung nach den in der GOÄ vorgesehenen Gebührentatbeständen erfolgt daher nicht.

Ärztliche Leistung & Umsatzsteuerbefreiung

Die im Rahmen unserer telemedizinischen Dienstleistung erhobene Bearbeitungsgebühr stellt eine ärztliche Leistung gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG dar. Sie umfasst die medizinische Prüfung der Anfrage durch approbierte Ärztinnen und Ärzte sowie die Ausstellung eines Privatrezepts, sofern medizinisch indiziert. Diese Leistung dient der Erkennung, Verhütung oder Behandlung von Krankheiten und ist daher gemäß dem Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit.

FAQs

Kann ich meine Blutwerte auch zu Hause messen?

Ja, mit unseren Heimtests können Sie wichtige Blutwerte einfach und sicher selbst bestimmen.

Welche Blutwerte werden benötigt?

Das hängt von der jeweiligen Behandlung ab. In der Regel genügt ein Basiswert (z. B. Hormon- oder Stoffwechselparameter), um die medizinische Eignung zu beurteilen.

Wie läuft die Blutabnahme ab?

Bei Heimtests erfolgt die Blutentnahme per Fingerstich – einfach, sicher und von zu Hause.

Wie schnell erhalte ich mein Rezept oder Medikament?

Unsere Ärztinnen und Ärzte bearbeiten Anfragen in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Welche Kosten entstehen?

Es fällt eine einmalige Bearbeitungsgebühr für die ärztliche Prüfung und Rezeptausstellung an. Die Medikamentenkosten werden direkt über die Apotheke abgerechnet.

Ist eine ärztliche Betreuung notwendig?

Ja, alle Behandlungen und Rezepte erfolgen ausschließlich unter ärztlicher Aufsicht.

Sind eure Rezepte auch im Ausland einlösbar?

In allen EU-Ländern ist das in der Regel möglich. Außerhalb der EU kann es abweichen.