Die ärztliche Prüfung Ihrer Anfrage erfolgt individuell durch approbierte Ärztinnen und Ärzte. Sofern nach ärztlicher Einschätzung medizinisch vertretbar, kann eine Testosteronersatztherapie eingeleitet werden.
Es besteht keine Zusage einer Therapie, einer Verordnung oder eines bestimmten Arzneimittels.
Labortest und Arztgespräch sind nicht Teil dieser Leistung und müssen separat ausgewählt und bestellt bzw. vereinbart werden.
Die Kosten für etwaige verschriebene Medikamente sind nicht in der Vergütung enthalten und werden von Ihnen direkt bei der Apotheke Ihrer Wahl getragen.
Die ärztliche Leistung wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Die Höhe richtet sich nach Art und Umfang der konkret erbrachten ärztlichen Leistung innerhalb des Gebührenrahmens nach § 5 GOÄ. Der angegebene Betrag ist der Mindestbetrag für die Bearbeitung Ihrer Anfrage.
Die im Rahmen der telemedizinischen Leistung erhobene Vergütung umfasst insbesondere die individuelle ärztliche Prüfung Ihrer Anfrage sowie die medizinische Beratung und Beurteilung durch approbierte Ärztinnen und Ärzte. Die Leistung ist gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Aufklärungsbogen zur Therapie
1. Hinweis: Für die Ausstellung des 1. und 2. Rezeptes benötigen wir alle 6 Blutwerte aus dem Gesundheitsprofil 6. Diese dürfen nicht älter als 6 Wochen sein. Hier klicken.
2. Hinweis: Jeder Neupatient muss vor der Erstverordnung eine einmalige Arztsprechstunde wahrnehmen. Hier klicken.
Wirkstoffe aus dieser Kategorie können nicht gleichzeitig verschrieben werden.
Eine Testosteron-Ersatztherapie darf ausschließlich unter ärztlicher Aufsicht erfolgen.