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Mit diesem Privatrezept sind Sie für 3 Monate versorgt. Die Verschreibung erfolgt ausschließlich nach individueller ärztlicher Prüfung. Bitte beachten Sie: Die Kosten für das Medikament sind nicht im Preis enthalten und müssen von Ihnen in der Apotheke Ihrer Wahl bezahlt werden.

Die Abrechnung dieser Leistung erfolgt auf Grundlage einer individuellen Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ. Eine Berechnung nach den in der GOÄ vorgesehenen Gebührentatbeständen erfolgt daher nicht.
Die im Rahmen unserer telemedizinischen Dienstleistung erhobene Bearbeitungsgebühr stellt eine ärztliche Leistung gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG dar. Sie umfasst die medizinische Prüfung der Anfrage durch approbierte Ärztinnen und Ärzte sowie die Ausstellung eines Privatrezepts, sofern medizinisch indiziert. Diese Leistung dient der Erkennung, Verhütung oder Behandlung von Krankheiten und ist daher gemäß dem Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit.

 

1. Hinweis: Für die Ausstellung des 1. und 2. Rezeptes benötigen wir alle 6 Blutwerte aus dem Gesundheitsprofil 6. Diese dürfen nicht älter als 6 Wochen sein. Hier klicken.

2. Hinweis: Jeder Neupatient muss vor der Erstverordnung eine einmalige Arztsprechstunde wahrnehmen. Hier klicken.

 

Wirkstoff wählen
Bei jeder Einreichung von Blutwerten ist eine Arztsprechstunde erforderlich.

Eine Testosteron-Ersatztherapie darf ausschließlich unter ärztlicher Aufsicht erfolgen.

24 Stunden Bearbeitungszeit

Ihre Rezeptanfrage wird innerhalb von 24 Stunden von unseren Ärzten bearbeitet.

100% online & diskret

Der gesamte Ablauf von der Anfrage bis zur Lieferung erfolgt online & diskret.

100% Geld-zurück-Garantie

Ab Ablehnung der Rezeptanfrage erhalten Sie sofort Ihr Geld zurück.

Kostenloser 24/7 Support

Bei Fragen oder Anliegen hilft Ihnen unser Supportteam jederzeit weiter.

Versorgung & Kostenhinweis

Mit diesem Privatrezept sind Sie für 3 Monate versorgt. Die Kosten für das Medikament sind nicht im Preis enthalten und müssen von Ihnen in der Apotheke Ihrer Wahl bezahlt werden.

Abrechnung nach § 2 GOÄ

Die Abrechnung dieser Leistung erfolgt auf Grundlage einer individuellen Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ. Eine Berechnung nach den in der GOÄ vorgesehenen Gebührentatbeständen erfolgt daher nicht.

Ärztliche Leistung & Umsatzsteuerbefreiung

Die im Rahmen unserer telemedizinischen Dienstleistung erhobene Bearbeitungsgebühr stellt eine ärztliche Leistung gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG dar. Sie umfasst die medizinische Prüfung der Anfrage durch approbierte Ärztinnen und Ärzte sowie die Ausstellung eines Privatrezepts, sofern medizinisch indiziert. Diese Leistung dient der Erkennung, Verhütung oder Behandlung von Krankheiten und ist daher gemäß dem Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit.

FAQs

⁠Ist ein Testosteronmangel zwingend erforderlich?

Nein. Eine Testosterontherapie (TRT) kann auch bei Werten oberhalb des Referenzbereichs verschrieben werden – bis zu 35  nmol/l.

⁠Ist eine bereits laufende TRT ein Problem?

Nein, im Gegenteil: Eine bestehende TRT wird gerne berücksichtigt und bei Bedarf optimiert.

Was ist euer Zielbereich für Gesamt-Testosteron?

Bis zu 30 % über der offiziellen Obergrenze - also maximal 35  nmol/l.

Welche Dosierung ist notwendig, um diesen Zielwert zu erreichen?

Das ist individuell unterschiedlich. In der Regel liegt die wöchentliche Dosis zwischen 50 und 250  mg.

Wie lange reicht ein Rezept?

Für 10–20 Wochen.

⁠Muss ich alle drei Monate meinen Testosteronwert nachweisen?

Nein. Nur bei der ersten und zweiten Anfrage ist ein aktueller Wert erforderlich. Ab der dritten Anfrage genügt der Nachweis einmal jährlich.

Kann ich meinen Testosteronwert auch in einem Labor oder mit einem Selbsttest zu Hause messen?

Ja, solange es sich um einen Bluttest handelt. Speicheltests werden nicht akzeptiert.

Worauf muss ich bei der Blutabnahme achten?

Mindestens drei Tage vor der Blutentnahme kein Testosteron einnehmen, um ein verfälschtes Ergebnis zu vermeiden.

⁠Welcher Testosteronwert wird benötigt?

Lediglich der Gesamt-Testosteronwert.

Welche Blutwerte sollten bestenfalls noch bestimmt werden?

Laut der Leitlinie reicht der Gesamt-Testosteron aus. Wir empfehlen zusätzlich die folgenden Werte im Auge zu behalten:
•⁠ ⁠freies Testosteron
•⁠ ⁠LH & FSH
•⁠ ⁠Estradiol (E2)
•⁠ ⁠PSA
•⁠ ⁠Hämoglobin & Hämatokrit
•⁠ ⁠ApoB
•⁠ ⁠HbA1c
•⁠ ⁠Leberwerte
•⁠ ⁠Blutfettwerte

⁠Kann ich die Darreichungsform und den Hersteller selbst wählen?

Ja. Sowohl Testosteron-Gel als auch Injektionen sind möglich. Mit dem Rezept kann ein Präparat eines beliebigen Herstellers bezogen werden.

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