Mit diesem Privatrezept sind Sie für 3 Monate versorgt. Die Verschreibung erfolgt ausschließlich nach individueller ärztlicher Prüfung. Bitte beachten Sie: Die Kosten für das Medikament sind nicht im Preis enthalten und müssen von Ihnen in der Apotheke Ihrer Wahl bezahlt werden.
Die Abrechnung dieser Leistung erfolgt auf Grundlage einer individuellen Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ. Eine Berechnung nach den in der GOÄ vorgesehenen Gebührentatbeständen erfolgt daher nicht.
Die im Rahmen unserer telemedizinischen Dienstleistung erhobene Bearbeitungsgebühr stellt eine ärztliche Leistung gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG dar. Sie umfasst die medizinische Prüfung der Anfrage durch approbierte Ärztinnen und Ärzte sowie die Ausstellung eines Privatrezepts, sofern medizinisch indiziert. Diese Leistung dient der Erkennung, Verhütung oder Behandlung von Krankheiten und ist daher gemäß dem Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit.
1. Hinweis: Für die Ausstellung des 1. und 2. Rezeptes benötigen wir alle 6 Blutwerte aus dem Gesundheitsprofil 6. Diese dürfen nicht älter als 6 Wochen sein. Hier klicken.
2. Hinweis: Jeder Neupatient muss vor der Erstverordnung eine einmalige Arztsprechstunde wahrnehmen. Hier klicken.
Wirkstoffe aus dieser Kategorie können nicht gleichzeitig verschrieben werden.
Eine Östrogen-Ersatztherapie darf ausschließlich unter ärztlicher Aufsicht erfolgen.