Über 20.000 Patienten deutschlandweit
Mit diesem Privatrezept sind Sie für 3 Monate versorgt. Die Verschreibung erfolgt ausschließlich nach individueller ärztlicher Prüfung. Bitte beachten Sie: Die Kosten für das Medikament sind nicht im Preis enthalten und müssen von Ihnen in der Apotheke Ihrer Wahl bezahlt werden.
Die Abrechnung dieser Leistung erfolgt auf Grundlage einer individuellen Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ. Eine Berechnung nach den in der GOÄ vorgesehenen Gebührentatbeständen erfolgt daher nicht.
Die im Rahmen unserer telemedizinischen Dienstleistung erhobene Bearbeitungsgebühr stellt eine ärztliche Leistung gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG dar. Sie umfasst die medizinische Prüfung der Anfrage durch approbierte Ärztinnen und Ärzte sowie die Ausstellung eines Privatrezepts, sofern medizinisch indiziert. Diese Leistung dient der Erkennung, Verhütung oder Behandlung von Krankheiten und ist daher gemäß dem Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit.
1. Hinweis: Für die Ausstellung eines Erst- und Folgerezeptes benötigen wir alle 12 Blutwerte aus dem Gesundheitsprofil - diese dürften nicht älter als 6 Wochen sein. Hier klicken.
2. Hinweis: Jeder Neupatient muss vor der Erstverordnung eine Arztsprechstunde wahrnehmen. Hier klicken.
Jeder Neupatient muss vor der Erstverordnung eine Arztsprechstunde wahrnehmen.
24 Stunden Bearbeitungszeit
Ihre Rezeptanfrage wird innerhalb von 24 Stunden von unseren Ärzten bearbeitet.
Der gesamte Ablauf von der Anfrage bis zur Lieferung erfolgt online & diskret.
100% Geld-zurück-Garantie
Ab Ablehnung der Rezeptanfrage erhalten Sie sofort Ihr Geld zurück.
Bei Fragen oder Anliegen hilft Ihnen unser Supportteam jederzeit weiter.
Eine medikamentöse Behandlung darf ausschließlich nach ärztlicher Verordnung und unter ärztlicher Aufsicht erfolgen.
Mit diesem Privatrezept sind Sie für 3 Monate versorgt. Die Kosten für das Medikament sind nicht im Preis enthalten und müssen von Ihnen in der Apotheke Ihrer Wahl bezahlt werden.
Die Abrechnung dieser Leistung erfolgt auf Grundlage einer individuellen Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ. Eine Berechnung nach den in der GOÄ vorgesehenen Gebührentatbeständen erfolgt daher nicht.
Die im Rahmen unserer telemedizinischen Dienstleistung erhobene Bearbeitungsgebühr stellt eine ärztliche Leistung gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG dar. Sie umfasst die medizinische Prüfung der Anfrage durch approbierte Ärztinnen und Ärzte sowie die Ausstellung eines Privatrezepts, sofern medizinisch indiziert. Diese Leistung dient der Erkennung, Verhütung oder Behandlung von Krankheiten und ist daher gemäß dem Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit.