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Über 20.000 Patienten deutschlandweit

Diese Leistung richtet sich ausschließlich an Patientinnen und Patienten, die bereits ärztlich auf eine Therapie eingestellt sind und eine Folgeverordnung ihrer bestehenden Medikation wünschen. Eine Ersteinstellung oder Therapieeinleitung erfolgt über diese Leistung nicht.

Die ärztliche Prüfung Ihrer Anfrage erfolgt individuell durch approbierte Ärztinnen und Ärzte. Sofern nach ärztlicher Einschätzung medizinisch vertretbar, kann Ihre bestehende Therapie als Folgeverordnung fortgeführt werden.

Es besteht keine Zusage einer Verordnung oder eines bestimmten Arzneimittels.

Labortest und Arztgespräch sind nicht Teil dieser Leistung und müssen separat ausgewählt und bestellt bzw. vereinbart werden.

Die Kosten für etwaige verschriebene Medikamente sind nicht in der Vergütung enthalten und werden von Ihnen direkt bei der Apotheke Ihrer Wahl getragen.

Die ärztliche Leistung wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Die Höhe richtet sich nach Art und Umfang der konkret erbrachten ärztlichen Leistung innerhalb des Gebührenrahmens nach § 5 GOÄ. Der angegebene Betrag ist der Mindestbetrag für die Bearbeitung Ihrer Anfrage.

Die im Rahmen der telemedizinischen Leistung erhobene Vergütung umfasst insbesondere die individuelle ärztliche Prüfung Ihrer Anfrage sowie die medizinische Beratung und Beurteilung durch approbierte Ärztinnen und Ärzte. Die Leistung ist gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit.

 

Wirkstoffe aus dieser Kategorie können nicht gleichzeitig verschrieben werden.

Bisherige Medikation (Folgeverordnung)
Jeder Neupatient muss vor der Erstverordnung eine Arztsprechstunde wahrnehmen.

24 Stunden Bearbeitungszeit

Ihre Anfrage wird innerhalb von 24 Stunden von unseren Ärzten bearbeitet.

100% online und diskret

Der gesamte Ablauf von der Anfrage bis zur Lieferung erfolgt online & diskret.

100% Geld-zurück-Garantie

Ab Ablehnung der Rezeptanfrage erhalten Sie sofort Ihr Geld zurück.

Kostenloser 24/7 Support

Bei Fragen oder Anliegen hilft Ihnen unser Team jederzeit weiter.

Eine medikamentöse Behandlung darf ausschließlich nach ärztlicher Verordnung und unter ärztlicher Aufsicht erfolgen.